Compliance-Management im Leibniz-Institut für Resilienzforschung (LIR)
Wir legen Wert auf Ehrlichkeit, Integrität und Transparenz. Die Einhaltung geltender Vorschriften und Gesetze ist für uns auf lokaler, auf nationaler und auf internationaler Ebene eine Selbstverständlichkeit. Wir wünschen uns ausdrücklich, dass auch problematische Sachverhalte offen angesprochen werden.
Hier können Sie helfen, Verstöße und Missstände zu bearbeiten und zu beheben.
Hinweise auf Missstände oder Verstöße: Finden Sie hier Ihre Ansprechpersonen
Mit Hinweisen auf Verstöße Richtlinien des LIR oder gegen gesetzliche Vorschriften können Sie an die zuständigen Ansprechpersonen wenden:
Datenschutzbeauftragte
Maren Kübler
VELIT Consulting GmbH & Co. KG
datenschutzbeauftragte@lir-mainz.de
Telefon: +49 (0) 7249 20 899 12
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sowie Beschwerdestelle nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
Gleichstellungsbeauftragte
Lara Puhlmann
gleichstellungsbeauftragte@lir-mainz.de
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Uliana Bakhtina
gleichstellungsbeauftragte@lir-mainz.de
Telefon: +49 (0) 6131 89448 58
Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis
Univ.-Prof. Dr. Thomas Rigotti
thomas.rigotti@lir-mainz.de
Telefon: +49 (0)6131 39-39246
Zur gemeinsamen Bearbeitung nicht-wissenschaftlicher Konflikte können Sie sich an die Ombudsperson für nicht-wissenschaftlicher Konflikte wenden. Diese Funktion übernimmt ebenfalls Univ.-Prof. Dr. Thomas Rigotti, E-Mail thomas.rigotti@lir-mainz.de, Telefon: +49 (0)6131 39-39246.
Anonyme Meldeplattform („Whistleblower-System“): Hierüber können Sie Hinweise abgeben, wenn Sie Gesetzesverstöße, beispielsweise in den Bereichen Korruption und Bestechung, Bilanzbetrug und Buchhaltungsverstöße oder Tierschutz melden und dabei anonym bleiben möchten. Die Meldeplattform wird durch Vertrauensanwält:innen der Kanzlei Bette Westenberger Brink betreut.
Information zum Umgang mit Ihren Daten
Vertraulichkeit
Wir behandeln Ihre Daten grundsätzlich vertraulich und geben diese nicht an Dritte weiter. Sollte es aus unserer Sicht erforderlich werden, zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung oder zur weiteren Aufklärung des von Ihnen gemeldeten Vorfalls gegenüber Dritten Angaben zu Ihrer Person zu machen, werden wir uns zuvor mit Ihnen in Verbindung setzen.
Freiwilligkeit
Angaben zu Ihrer Person als Hinweisgeber oder Hinweisgeberin sind freiwillig. Die Preisgabe Ihrer Identität oder ggf. Kontaktdaten verbessern jedoch die Kommunikation zwischen Ihnen und den Vertrauensanwält:innen und beschleunigt somit das Verfahren zur Aufklärung des Hinweises.
Einwilligung und Zweck der Datenverarbeitung
Sollten Sie dennoch Angaben zu Ihrer Person machen, willigen Sie mit der Abgabe des Hinweises ein, dass wir Daten zu Ihrer Person, zum Zweck der Aufklärung des Hinweises oder zur Kontaktaufnahme verarbeiten dürfen. D.h. Ihre Daten werden im internen Hinweisgebersystem gespeichert. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen, dies tritt mit Eingang des Widerrufs in Kraft.
Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier: Datenschutzerklärung